Baugenehmigungspflicht für Carports in Österreich

Ein doppelter Carport mit Schuppen
Ein doppelter Carport mit Schuppen braucht in der Regel eine Baugenehmigung © DR pics / stock.adobe.com

Ein Carport bietet einen praktischen Unterstand für Fahrzeuge und ist oft schneller und kostengünstiger zu errichten als eine Garage. Doch auch für einen Carport gelten baurechtliche Vorschriften. In Österreich ist es besonders wichtig, zu wissen, ob und wann eine Baugenehmigung erforderlich ist. Da die Bauordnung Ländersache ist, unterscheiden sich die Regeln je nach Bundesland. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, erklären, wann eine Baugenehmigung nötig ist, beleuchten bautechnische Aspekte wie Materialwahl, Dachkonstruktion und Statik, und zeigen alternative Bauformen sowie genehmigungsfreie Varianten auf. Abschließend fassen wir die wichtigsten Punkte in einem Fazit zusammen und geben Empfehlungen für angehende Bauherren.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Vorgaben für den Bau eines Carports sind in Österreich, ebenso wie in Deutschland, nicht einheitlich geregelt, sondern bundeslandspezifisch. Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung, die festlegt, ob ein Carport eine Baugenehmigung (Baubewilligung) erfordert oder ob eine Bauanzeige ausreicht. Grundsätzlich unterscheiden die Bauvorschriften zwischen geringfügigen Bauvorhaben, anzeigepflichtigen Bauvorhaben und bewilligungspflichtigen Bauvorhaben. Ein Carport fällt je nach Ausführung meist in eine der ersten beiden Kategorien: Oft genügt eine Meldung (Bauanzeige) an die Gemeinde, bevor mit dem Bau begonnen werden darf. Ist der Carport jedoch größer dimensioniert oder entspricht es nicht den Kriterien für eine Anzeige, muss ein Baubewilligungsverfahren durchlaufen werden, inklusive formellem Antrag und Beteiligung der Nachbarn im Bauverfahren. Das kann z.B. auch bei einer Solaranlage auf dem Carport-Dach der Fall sein. Da die Verfahrensabläufe von Gemeinde zu Gemeinde variieren können, empfiehlt es sich, frühzeitig direkt bei der örtlichen Baubehörde (Gemeindeamt) nachzufragen.

Bundeslandspezifische Regelungen

Wie bereits erwähnt, gibt es Unterschiede in den Bundesländern hinsichtlich der Genehmigungspflicht. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Regelungen je Bundesland (Stand der aktuellen Bauordnungen):

  • Burgenland: Carports bis zu 20 m² Grundfläche gelten als geringfügige Bauvorhaben und benötigen keine Baugenehmigung. Allerdings ist eine Bauanzeige bei der Gemeinde erforderlich.
  • Kärnten: Carports bis 25 m² Grundfläche und bis 3,5 m Höhe sind anzeigepflichtig, aber genehmigungsfrei. Überschreitet der Unterstand diese Maße, ist eine Baugenehmigung notwendig.
  • Niederösterreich: Hier ist immer eine Baugenehmigung nötig. Unterstellplätze für Autos gelten generell als bewilligungspflichtige Bauvorhaben.
  • Oberösterreich: Bis 35 m² Grundfläche und bei offenem Carport (mindestens die Hälfte der Seitenflächen offen) ist keine Genehmigung erforderlich; es reicht eine Bauanzeige. Größere oder geschlossenere Carports brauchen eine Bewilligung.
  • Salzburg: Für jeden Carport – unabhängig von Größe – ist eine Baugenehmigung einzuholen.
  • Steiermark: Pro Grundstück sind bis zu zwei PKW-Stellplätze mit zusammen max. 40 m² überdachter Fläche genehmigungsfrei. Eine Bauanzeige beim Bauamt der Gemeinde ist jedoch Pflicht.
  • Tirol: Eine Baugenehmigung ist immer erforderlich.
  • Vorarlberg: Freistehende Nebengebäude bis 25 m² Grundfläche und 3,5 m Höhe sind anzeigepflichtig, aber nicht bewilligungspflichtig.
  • Wien: Unter bestimmten Bedingungen ohne Baubewilligung möglich. Vollständig geschlossene Unterstände (Garagen) sind immer bewilligungspflichtig.

Wann eine Baugenehmigung erforderlich ist

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt im Wesentlichen von Größe, Bauweise, Höhe und Standort ab.

  • Größe: Kleinere Carports bis etwa 20–30 m² gelten als genehmigungsfrei.
  • Höhe: Carports bis 3 m Höhe sind oft genehmigungsfrei. Darüber hinaus ist eine Baubewilligung nötig.
  • Bauweise: Ein vollständig offener Carport ist genehmigungsfreier als ein geschlossenes Bauwerk.
  • Standort: Abstandsregelungen müssen eingehalten werden.

Bautechnische Aspekte beim Carportbau

Die Auswahl der Materialien ist entscheidend für die Langlebigkeit und Stabilität eines Carports. Holz verleiht dem Bauwerk eine natürliche und warme Optik. Allerdings ist es pflegeintensiv und erfordert regelmäßige Schutzanstriche gegen Witterungseinflüsse wie Feuchtigkeit und UV-Strahlung. Metall, insbesondere Aluminium oder verzinkter Stahl, bietet hingegen eine moderne und langlebige Alternative. Es ist widerstandsfähig gegenüber Korrosion, erfordert weniger Pflege und verleiht dem Carport eine zeitlose Ästhetik. Dennoch sind Metallkonstruktionen in der Anschaffung oft teurer, überzeugen jedoch durch ihre lange Lebensdauer und hohe Stabilität.

Die Dachkonstruktion eines Carports beeinflusst sowohl die Funktionalität als auch die optische Wirkung des Bauwerks. Flachdächer sind modern und schlicht, müssen jedoch gut abgedichtet werden, um die Ansammlung von Wasser oder Schnee zu vermeiden. Pultdächer sind einseitig geneigt, was eine gute Entwässerung ermöglicht, während Satteldächer sich besonders durch ihre hohe Stabilität auszeichnen und Schnee besser abrutschen lassen. Die Wahl der richtigen Dachform hängt nicht nur von ästhetischen, sondern auch von praktischen Überlegungen ab, insbesondere hinsichtlich der Witterungsverhältnisse am Standort des Carports.

Die Konstruktion eines Carports muss so ausgelegt sein, dass sie den in Österreich häufig auftretenden Schnee- und Windlasten standhält. Die Dimensionierung der tragenden Elemente wie Pfosten und Träger muss sorgfältig geplant werden, um die zu erwartenden Belastungen sicher abzutragen. Eine solide Verankerung im Boden ist unerlässlich. Hierbei bieten sich frostfreie Betonfundamente an, die das Bauwerk auch bei starken Stürmen sicher verankern. Besonders bei flach geneigten Dächern ist darauf zu achten, dass Schneelasten nicht zu einer Überlastung der Konstruktion führen. Daher empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung des Daches während der Wintermonate. Der statische Nachweis, speziell bei größeren und genehmigungspflichtigen Carports, bietet zusätzliche Sicherheit und gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Ein durchdachtes Baukonzept, das die regionalen Wetterbedingungen berücksichtigt, sorgt nicht nur für eine lange Lebensdauer des Carports, sondern schützt auch die darunter abgestellten Fahrzeuge effektiv.

Typische Schneelastzonen in Österreich

In Österreich sind die Schneelastzonen von der geografischen Lage und Höhe des Grundstücks abhängig. Besonders in den alpinen Regionen wie Tirol, Salzburg oder Vorarlberg fallen im Winter erhebliche Schneemengen an. Dort müssen Carports deutlich höhere Schneelasten tragen können, die je nach Höhe des Standortes bei bis zu 600 kg/m² liegen können. In niedrigeren Lagen, etwa im Osten Österreichs, reichen die Anforderungen oft von 100 bis 250 kg/m². Für die Planung eines Carports ist es daher essenziell, die örtlichen Schneelastzonen zu berücksichtigen und die Konstruktion entsprechend stabil auszulegen. In Zweifelsfällen kann eine Anfrage bei der örtlichen Baubehörde oder eine statische Beratung Klarheit verschaffen.

Fazit

Die Baugenehmigungspflicht für Carports variiert je nach Bundesland und Bauweise. Es ist ratsam, sich vorab umfassend bei der Gemeinde zu informieren.

Quellen

  • eigene Recherche
  • rechtambau.at
  • obi.at
  • land-oberoesterreich.gv.at
  • gfp-international.com